© REVISIO Family Office GmbH
Ganzheitliche Betreuung von Familieninteressen
Bahnstr. 21 | 65205 Wiesbaden
Fon: +49 (0) 6 11 – 7 78 86 77 | Fax: +49 (0) 6 11 – 7 78 86 66 | Mail: info@revisio-family.de
Gemeinsam stark für Ihre Zukunft
Die Testamentsvollstreckung wird vom Erblasser angeordnet und dient der Umsetzung all Ihrer Anordnungen im Testament. Sie beginnt mit der Beratung zu einer steuerlich sinnvollen Gestaltung des Testamentes.
Wer in der Regel ein Testament oder einen Erbvertrag erstellt, legt meist hohen Wert auf eine gerechte Aufteilung des Nachlasses, den Schutz des Besitzes sowie Fairness und finanzielle Absicherung für die Familie.
Der Erblasser kann bestimmen, wen er als Vollstrecker seines Testaments einsetzt und welchem Zweck die Testamentsvollstreckung dienen soll. Die Vermögen unserer Mandanten sind meist über viele Generationen erarbeitet und ausgebaut worden. Hierbei sind immer wieder neue Herausforderungen zu meistern.
Wir beachten in der Funktion als Testamentsvollstrecker bei der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses den persönlichen Willen des Erblassers und setzten diesen zielgerichtet um. Wir informieren das Amtsgericht und die Erben ständig über die Fortschritte unserer Tätigkeit.
Sie bestimmen, ob Ihr Nachlass nur bis zur Aufteilung unter den Erben verwaltet wird oder Sie ordnen Dauertestamentsvollstreckung an.
Wir unterstützen Sie durch unsere aktive Tätigkeit als Testamentsvollstrecker, begleiten Sie aber auch im Vorfeld bei der Planung und Umsetzung eines solchen Vorhabens.
Wir sind für Sie da:
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